Kompetenzfeld Reisen
Aus Sicherheitsgründen gelten seit 6. November 2006 für alle Ab- und Weiterflüge von Flughäfen der EU sowie Island, Norwegen und der Schweiz Sonderbestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten und gelartige Produkte im Handgepäck. Diese müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel (Zipp) mit maximal einem Liter Inhalt transportiert werden.
Die einzelnen Behältnisse dürfen 100 ml Füllmenge nicht überschreiten. Der Beutel ist bei den Handgepäckkontrollstellen separat vorzuweisen. Medikamente und Spezial- wie auch Kindernahrung dürfen auch außerhalb des Beutels mit an Bord genommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine ärztliche Bestätigung mit sich zu führen. (Im Idealfall liegt auch eine Übersetzung auf Englisch vor.) Im Duty-free-Shop gekaufte Waren dürfen mitgenommen werden, wenn diese an EU-Flughäfen oder an Bord einer innereuropäischen Fluggesellschaft erworben wurden, diese in versiegelten Verpackungen transportiert und der Rechnungsbeleg mit Datum desselben Tages vorliegt.
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